Nach dem neuen Schulgesetz soll die Förderung der einzelnen SchülerInnen in den Mittelpunkt aller schulischen Arbeiten gestellt werden. Für unsere Schule ist die umfassende Förderung jedes einzelnen Schülers unter Berücksichtigung seiner individuellen Möglichkeiten eine der wichtigsten Aufgaben. Dabei bezieht sich die Förderung sowohl auf den Erwerb grundlegender Fähigkeiten, Kenntnisse und Fer-tigkeiten als auch auf die Persönlichkeitsentwicklung, das soziale Verhalten sowie musische und praktische Fähigkeiten.
SchülerInnen können nur dann gefördert und gefordert werden, wenn sie individuell, d.h. differenzierend unterrichtet werden. Mit der Erstellung methodischer Leitlinien versuchen wir, dieses Ziel mit Inhalt zu füllen, es zumindest in Teilzielen fassbarer zu machen. Im Vordergrund stehen die Differenzierungsmaßnahmen im gemeinsamen Klassenunterricht (innere Differenzierung). Daneben hat aber auch die Förderung in klassen- oder jahrgangsübergreifenden Gruppen ihren Stellenwert (äußere Differenzierung).